Kostengrenze

  1. Der Haushaltsausschuß akzeptierte die Steigerungen und mahnte, die neue Kostengrenze von 400 Millionen Mark nicht zu überschreiten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Für Neubau und Altbau gilt eine Kostengrenze von 545 Millionen Mark. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Nach einem Gespräch in Zürich mit dem Schweizer Architekten Peter Zumthor erklärte Berlins Kultursenator Thomas Flierl (PDS), Zumthor wolle durch Vereinfachung des Projekts die Kostengrenze von rund 39 Millionen Euro einhalten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.05.2003)