Kostenrückerstattung

  1. Sie können auf Antrag die Wiederaufnahme ihres Verfahrens erzwingen und auf Kostenrückerstattung hoffen. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  2. Unsere Leserin bezahlte die Leistungen und übersandte die Rechnung an die BKK zwecks Kostenrückerstattung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)