Kostenrückerstattung
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Sie können auf Antrag die Wiederaufnahme ihres Verfahrens erzwingen und auf Kostenrückerstattung hoffen.
( Quelle: Die Zeit 1995)
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Unsere Leserin bezahlte die Leistungen und übersandte die Rechnung an die BKK zwecks Kostenrückerstattung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
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