Infolge Nichtzahlung des Kostenvorschusses wurde die Streitsache jedoch nicht an das zuständige Gericht abgegeben, so daß die Rechtshängigkeitsfiktion des § 696 III ZPO nicht zum Tragen kommt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Abschlußprüfer ist zur Leistung eines Kostenvorschusses nicht verpflichtet.
( Quelle: Gesetze: HGB, UB Media)