Mit dem „Schell-Programm“ des „Generalbevollmächtigten für das Kraftfahrzeugwesen“ Adolf von Schell wurden alle Firmen von 1938 an einem rigorosen Typenbeschränkungsprogramm unterworfen, das in erster Linie von militärischen Vorgaben bestimmt wurde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)