Der RWE-Konzern stellte sich auf den Standpunkt, die ihm erteilte Genehmigung zum Bau eines Kraftwerks sei eine "rechtswidrige polizeiliche Maßnahme" gewesen, für die er als durch den Kraftwerksstillstand Geschädigter nun Schadensersatz verlangen könne.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)