Kranken-

  1. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge von zehn Prozent an die Kranken- und zwölf Prozent an die Rentenversicherung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Sie gelten nicht nur für Lebensversicherungsbeiträge, sondern auch für die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen und weitere Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  3. Der Sozialverband Deutschland und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drohten mit Klagen gegen die angekündigten Einschnitte beim Kranken- und Arbeitslosengeld. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.03.2003)
  4. So wird etwa die Kranken- und Krankenhauskostenversicherung nach dem Muster einer Schadensversicherung betrieben, und selbst die summenmäßig vereinbarten Tagegeldsätze bieten nur sehr vordergründig das Bild einer Summenversicherung (39). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Denn der im Gesetzentwurf vorgesehenen pauschalen Beitragspflicht der Arbeitgeber zur Kranken- und Rentenversicherung stünde keinerlei Gegenleistung gegenüber. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt in den neuen Ländern bei 7 085 Mark. Wie bei den anderen Sozialbeiträgen (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) tragen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Im Foyer gab es einen Tag lang einen Überblick über Angebote in der Kranken- und Altenpflege. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  8. Anfangs beanspruchen sie in steigendem Maße die Kranken- und Arbeitslosenversicherung. ( Quelle: Die Zeit (31/2002))
  9. Wittdorf kritisierte, dass seit In-Kraft-Treten des 630-Mark-Gesetzes bei "McDonald's" 630-Mark-Kräften die Hälfte der Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung rechtswidrig abgezogen würden. ( Quelle: Welt 1999)
  10. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt als fünfte Säule des Sozialsystems neben Renten-, Kranken-, Arbeitlosen- und Pflegeversicherung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.08.2004)