Dazu zählen neben Beschädigungs- und Hinterbliebenenrenten vor allem Heil- und Krankenbehandlungen, Pflegezulagen, Sterbe- und Bestattungsgeld.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte am Donnerstag, die Kassen dürften nicht von sich aus die Kostenübernahme für Krankenbehandlungen in Kliniken zeitlich begrenzen, teilte das Universitätsklinikum Charité mit.
( Quelle: Die Welt 2001)