Die Situation des Krankengeldbeziehers ist in aller Regel nicht vergleichbar mit der eines unständig Beschäftigten, der in der Zeit, in der er keine Arbeit hat, von seinem Arbeitsentgelt leben muß (vgl. dazu BT-Dr IV/3303, S. 15).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)