Krankenhausübernahmeleistungen

  1. Die Krankenhausübernahmeleistungen und ins Ambulante übertragenen Leistungen werden durch die ambulanten Operateure selbst bezahlt - durch Verminderung des grünen Budgets ihrer Verbandsleistungen unter den Anteil von 1994. ( Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1998)