Krankenhausbesuche

  1. Für Krankenhausbesuche müssen die Flüchtlinge neuerdings größtenteils selbst aufkommen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Gesetzlich Versicherte müssen nichts mehr zuzahlen, wenn sie zwei Prozent ihres Brutto-Jahreseinkommens für Arzt- und Krankenhausbesuche sowie verschreibungspflichtige Medikamente ausgegeben haben. ( Quelle: Yahoo News vom 04.09.2005)