Den städtischen Kliniken bleibt der Rechtsweg versperrt, weil die Gesundheitsverwaltung nicht nur für die Planung der Krankenhauspolitik verantwortlich ist, sondern gleichzeitig auch Träger der städtischen Krankenhäuser.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Als "dilettantisch" bezeichnete der DGB die Krankenhauspolitik.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)