Krankenkassen

  1. Die Richter wegen Rechtsbeugung anzeigen, Ärzte und Krankenkassen wegen Betruges, Behördenmitarbeiter wegen Urkundenfälschung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.04.2005)
  2. Verstöße gegen den Vereinskodex können bei einer Schiedsstelle angezeigt werden von jeder Privatperson und jeder Institution wie etwa von Patienten, Ärzten, Unternehmen, Krankenkassen oder Behörden. ( Quelle: Neues Deutschland vom 17.02.2004)
  3. Ziel ist, den Beitragssatz der Krankenkassen von derzeit 14,3 Prozent auf unter 13 Prozent zu senken. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 10.03.2003)
  4. Für alle danach verschriebenen Medikamente sollen die Ärzte regreßpflichtig gemacht werden: Unabhängig vom Verschreibungsverhalten des einzelnen solle bereits für das Jahr 1995 jeder Arzt rund 8000 Mark an die Krankenkassen zahlen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Mit Hilfe der Regelung sollen die Krankenkassen jährlich 1,3 Milliarden Euro einsparen können. 2001 waren die Arzneikosten um elf Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, was Beitragserhöhungen zur Folge hatte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.02.2002)
  6. Einem Focus-Bericht zufolge haben bisher nur zwölf der 278 Krankenkassen ihre Beitragssätze im Vergleich zum Januar vorigen Jahres gesenkt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.01.2004)
  7. Da Krankenkassen auch Ansprüche gegenüber dem Arzt geltend machen können, unterstützen sie den Patienten bei der Erstellung eines Gutachtens und bei den Verhandlungen mit den Versicherungen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  8. Ohne Begrenzung der Krankenhausausgaben drohe den Krankenkassen ein zusätzlicher Beitragssatzanstieg um einen Prozentpunkt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Polizei verhaftet vier Tatverdächtige im Raum Würzburg Würzburg - Apotheker, Patienten und möglicherweise auch Ärzte haben in Würzburg und Umgebung den Krankenkassen mit Rezept-Betrügereien schweren finanziellen Schaden zugefügt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.04.2002)
  10. Die AOK Berlin kündigte unterdessen an, trotz Kritik anderer Krankenkassen an der Beitragsrückerstattung festzuhalten. ( Quelle: Welt 1997)