Der Vorschlag, ambulante Leistungen und stationäre Versorgung getrennt als Krankenkassenbeitragssätze auszuweisen, wäre eine kleine Chance, Größenordnungen sichtbar zu machen und den politischen Druck zum Sparen im Krankenhaus zu erhöhen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)