Krankenkassenleistung

  1. Die Arbeitgeberzahlung steht - im Gegensatz zur abgespeckten Krankenkassenleistung - zu 100 Prozent zu, folglich so, wie wenn der Arbeitnehmer krank wäre und deshalb nicht arbeiten könnte. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.08.2003)