Krankenpflegehelferinnen

  1. Statt eine Ausbildung für einen "Sackgassenberuf" zu propagieren, sollten ausgebildete Krankenpflegehelferinnen weiterqualifiziert werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. LAG Nds. BAT §§ 22, 23 Pflegedienst; Anlagen 1a und 1b; Vergütungsordnung im Pflegedienst (VkA) VergGr. II - IV Eine Heilerziehungshelferin kann nicht in die Vergütungsgruppen für Krankenpflegehelferinnen eingruppiert werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)