Teilweise haben die Sozialhilfeträger den Behinderteneinrichtungen sogar angeboten, die Neueinstellungskosten für zusätzliches Krankenpflegepersonal zu übernehmen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Weiterhin wird mit der Abitur-Vorschrift für Ärzte der Abwanderung von Krankenpflegepersonal nichts entgegengesetzt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)