Die Tätigkeit des Kl. umfaßt Nachtdienste, Rettungsdienste, Krankentransporte und Werkstattdienste. An den Tagen mit Werkstattdienst leistet er 7 Stunden Arbeit.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Ein Versicherter muss aber zum Beispiel die Hälfte für notwendige Krankentransporte zahlen.
( Quelle: Die Welt Online vom 24.07.2003)
Unklar sind auch die Vorschriften für Krankentransporte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.08.2003)