Den Ausschlag gibt nur, ob und welche Krankheitsdauer im Kündigungszeitpunkt nach sachverständigem Urteil für die Zukunft zu erwarten steht.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Gerade mit fortschreitender Krankheitsdauer wird die Integration aber immer schwieriger und für alle Beteiligten gleichzeitig teurer.
( Quelle: Abendblatt vom 29.02.2004)