Weil der getrocknete Schleim ein Krankheitsüberträger sei, habe er absolutes Spuckverbot erteilt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Wichtige Informationen zu vorbeugenden Maßnahmen enthält die Broschüre "Krankheitsüberträger Zecke", die das BgVV gemeinsam mit dem Deutschen Grünen Kreuz herausgegeben hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)