Die Frage ist erlaubt: Hätte dann nicht auch das Krebsmaus-Patent auf die Zellen beschränkt werden müssen?
( Quelle: )
Die Einspruchskammer des EPA lehnte es nach der dreitägigen Anhörung ab, ein abschließendes Urteil über das umstrittene Krebsmaus-Patent abzugeben.
( Quelle: TAZ 1995)
Die Patentgegner aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und England argumentierten, bei dem Krebsmaus-Patent werde zu Unrecht eine Entdeckung patentrechtlich geschützt.
( Quelle: Die Welt 2001)