Es handle sich hierbei um unwahre Tatsachenbehauptungen, die geeignet seien, ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und darüber hinaus zu einer Kreditgefährdung zu führen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In einem Schreiben hatte der Anwalt der DBVI dem CSU-Stadtrat jedoch mit Schadenersatzansprüchen wegen Geschäftsschädigung und Kreditgefährdung gedroht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.06.2003)