Kreditpraktiker

  1. Der BGH hat freilich allfällige Hoffnungen leidgeprüfter Kreditpraktiker zunichte gemacht, indem er die Anwendung des § 11 VerbrKrG auf typische Realkredite - methodisch unausweichlich (117) - ablehnt (118). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)