Dazu können gehören: - Einkommenssteigerungen durch normale Lohn- oder Gehaltserhöhungen. - Wegfall von Kreditverpflichtungen. - Die Besteuerung nach Einkommenssteuerklasse I ist zwar erst eine Folge von Trennung und Scheidung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Und weil bei den dramatisch sinkenden Gewinnen ihre Kreditverpflichtungen unver ndert hoch blieben, verkauften sie auch bald entbehrliche Geb ude und Grundst?
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)