Kreishauptleute

  1. Volkmann/Grubbe dürfte indes für den Umgang der ehemaligen Kreishauptleute des Generalgouvernements mit der eigenen Vergangenheit geradezu exemplarisch sein. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  2. Denn offiziell hatten die Kreishauptleute - die Zivilverwaltung im polnischen Generalgouvernement - lediglich die Befugnis, Geldstrafen bis zu 1.000 Zloty zu verhängen, was etwa 500 Reichsmark oder fünf Monatslöhnen entspach. ( Quelle: TAZ 1996)