Volkmann/Grubbe dürfte indes für den Umgang der ehemaligen Kreishauptleute des Generalgouvernements mit der eigenen Vergangenheit geradezu exemplarisch sein.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Denn offiziell hatten die Kreishauptleute - die Zivilverwaltung im polnischen Generalgouvernement - lediglich die Befugnis, Geldstrafen bis zu 1.000 Zloty zu verhängen, was etwa 500 Reichsmark oder fünf Monatslöhnen entspach.
( Quelle: TAZ 1996)