Kreisseniorenrat

  1. Lediglich eine Sekretärin, deren Arbeitskraft sich der Kreisseniorenrat mit dem Stadtseniorenrat teilt und im Gegenzug dafür die Räumlichkeiten des Stadtseniorenrats mitbenutzen darf, hat eine bezahlte Halbtagsstelle. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 30.08.2005)