Krichenvertreter

  1. Die Krichenvertreter forderten für diese Flüchtlinge einen gesicherten Rechtsstatus im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, derzufolge auch für Straftäter ein Verbot der Ausweisung in das Heimatland bestünde. ( Quelle: TAZ 1989)