Auch bliebe der Gerichtshof weit hinter den Rechtspositionen der Kriegsverbrechertribunale von Nürnberg und Tokio zurück.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Seit 1993 und 1994 existieren die Kriegsverbrechertribunale für Jugoslawien und Ruanda.
( Quelle: Die Zeit (51/1998))
Selbst die Kriegsverbrechertribunale für Ruanda und Ex-Jugoslawien, so Robinson, sähen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord keine Todesstrafe vor.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)