Kriegswaffenkontrollgesetzes

  1. Soweit es sich dabei um Rüstungsgüter handelt, muß der Ausführende eine Ausfuhrbescheinigung entsprechend den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes und des Kriegswaffenkontrollgesetzes in Besitz haben." ( Quelle: TAZ 1994)
  2. Um dies zu ändern, fordert die Studie, die Rüstungsexportbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes mit denen des strengeren Kriegswaffenkontrollgesetzes zusammenzuführen und die eigenen Rüstungsexportrichtlinien aus dem Jahr 2000 konsequenter anzuwenden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.03.2005)