Und Oberlandesanwalt Peter Samberger, den es angesichts der Ereignisse unter dem Eindruck seiner Flugangst schauderte, zog den Vergleich mit dem Piloten einer Linienmaschine, der in einer Kriesensituation einfach mit dem Fallschirm abspringen würde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)