Bei seiner ersten Vernehmung am Tag des Vorfalls, erfährt man von Kriminalhauptmeister Raimund B. (34), hat der Zimmerer geltend gemacht, er habe die Beamten nicht als solche erkannt und sei, weil er schon einmal überfallen worden sei, davongerannt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Und dann wird eben ein untadeliger Oberleutnant in Koblenz nicht Hauptmann oder 1998 ein hervorragender Kriminalhauptmeister nicht Kommissar.
( Quelle: Junge Freiheit 2000)