Enthalten im neuen Polizeirecht ist natürlich die Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten.
( Quelle: Die Welt Online vom 15.12.2004)
Berlins amtierender Polizeichef Gerd Neubeck plädiert für eine gezielte Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.12.2001)
In Hamburg erlaubt das neue Polizeigesetz eine Videoüberwachung in größerem Maße auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Kriminalitätsbrennpunkten.
( Quelle: Die Welt vom 15.07.2005)
Videoüberwachung wäre nach dem Entwurf nur an Kriminalitätsbrennpunkten zulässig, und bei der akustischen Wohnraumüberwachung zur Gefahrenabwehr sollen die Berufsgeheimnisträger ausgeschlossen werden.
( Quelle: Die Welt Online vom 02.11.2004)