Krisenvorsorge

  1. Änderungen müssen von einem Ausschuss der Mitgliedstaaten beschlossen und von der Kommission genehmigt werden.Beim Bundesverband freier Tankstellen hieß es zum Vorschlag der Opposition, wer das fordere, verstehe nichts vom Ölmarkt und der Krisenvorsorge. ( Quelle: RTL vom 03.09.2005)
  2. Weltweite Einsätze zur Krisenvorsorge und Krisenbewältigung reichen nicht aus, um die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht zu begründen. ( Quelle: Die Welt Online vom 03.04.2002)