Krokodillederschätze

  1. Der Pressesprecher der Polizei wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß auch Privatleute vor dem Verkauf ihrer Elfenbein- und Krokodillederschätze die Erlaubnis der Oberen Naturschutzbehörde einholen müssen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)