"Es gibt keine eindeutige rechtliche Grundlage für elektronische Kontrollen", beruhigt Gerhard Kronisch, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Den Grund dafür sieht Kronisch einmal im wachsenden Bedürfnis, in Fitneß-Studios Kräftigung, Gesundheit und Selbstbewußtsein zu "tanken".
( Quelle: Welt 1998)
Selbst wenn das Unternehmen keine expliziten Regeln aufgestellt hat, sollten Arbeitnehmer die private E-Mail-Nutzung auf ein Minimum beschränken: "Mit zwei, drei Mails am Tag sind Sie noch nicht in der Gefahrenzone", meint Arbeitsrechtler Kronisch.
( Quelle: Welt 1999)