Der Europäische Gerichtshof (EuGh) hat die Entscheidung der EU-Kommission von 1993 im Zusammenhang mit dem Kauf der ehemaligen Krupp Atlas Elektronik (KAE/Bremen) durch die Bremer Vulkan Verbund AG für nichtig erklärt.
( Quelle: TAZ 1996)
Als drittes Standbein verleibte er sich 1991 die Krupp Atlas Elektronik und die STN Systemtechnik Nord ein, zwei vor allem von Rüstungsaufträgen abhängige Unternehmen.
( Quelle: Die Zeit 1995)