Krupp-Prozeß

  1. Die Anklage wirft dem heute 67jährigen vor, bei seiner Vernehmung im Krupp-Prozeß verschwiegen zu haben, vor seiner Zeugenaussage von einem Prozeßbeobachter des Unternehmens über den Verlauf der Verhandlung informiert worden zu sein. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)