Für Industriegrundstücke sollen Kubikmeterpreise zugrunde gelegt werden, wobei Betriebsgrundstücke als Betriebsvermögen mit Freibetrag und Bewertungsabschlag versehen werden dürfen sollen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das ist ein Einmalbetrag, den man zu entrichten hat, bevor die monatliche Abrechnung für die Kubikmeterpreise fürs Abwasser zu zahlen sind.
( Quelle: Junge Welt 1999)