Der Anspruch ist vor Gericht einklagbar - bisher waren Fahrgäste von der Bahn auf Kulanzbasis entschädigt worden.
( Quelle: Spiegel Online vom 04.10.2004)
Entschädigungen gibt es nach den Angaben auf Kulanzbasis bereits auf den Linien des französischen Hochgeschwindigkeitszuges TGV und beim Eurostar, der den europäischen Kontinent mit Großbritannien verbindet.
( Quelle: Die Welt 2001)