Kulanzbasis

  1. Der Anspruch ist vor Gericht einklagbar - bisher waren Fahrgäste von der Bahn auf Kulanzbasis entschädigt worden. ( Quelle: Spiegel Online vom 04.10.2004)
  2. Entschädigungen gibt es nach den Angaben auf Kulanzbasis bereits auf den Linien des französischen Hochgeschwindigkeitszuges TGV und beim Eurostar, der den europäischen Kontinent mit Großbritannien verbindet. ( Quelle: Die Welt 2001)