Der Dachverband der Verbraucherzentralen bezeichnete die Kundencharta als großen Fortschritt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.02.2004)
Trotz der Kundencharta arbeitet das Land NRW weiterhin an einer Gesetzesinitiative, mit der Fahrgastrechte im Bahn-Fernverkehr gesetzlich festgeschrieben werden sollen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 18.04.2004)
Gemäß der neuen Kundencharta sind - wie berichtet - den Benutzern von Fernzügen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde, die von der Bahn zu verantworten sind, 20 Prozent des Fahrpreises zu erstatten.
( Quelle: Abendblatt vom 05.10.2004)
Seit Freitag ist die neue Kundencharta in Kraft.
( Quelle: Tagesspiegel vom 04.10.2004)
Zusätzlich zu den Leistungen bei Verspätungen umfasst die Kundencharta im Fernverkehr weitere Serviceversprechen der Bahn.
( Quelle: ZDF Heute vom 22.09.2004)