Gut eingeführte mittelständische Unternehmen, deren Überleben von den Empfehlungen des Kundenstammes abhängen und die sich oft sehr bemühen, den Kunden auch nach dem Abschluß gut zu bedienen, sind keine schlechten Adressen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die Übernahme eines umfangreichen Kundenstammes begründet allein noch keinen Betriebsübergang auf das neue Unternehmen und einen damit verbundenen Weiterbeschäftigungs-Anspruch.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.12.2002)
Versicherungsvertreter steht nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) nur für Provisionen aus abgeschlossenen Policen eine Abfindung zu, nicht jedoch für die Pflege des Kundenstammes.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.12.2003)