Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Patienten die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei ärztlichen Kunstfehlern erleichtert.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.05.2004)
Die Krankenkassen hingegen verweigern die Kostenübernahme im Fall von Kunstfehlern.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.10.2004)
Aber trotz Kunstfehlern überlebt Fräulein Flick als Model für die Bilder einer in der Lau versunkenen Welt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.09.2003)