Gefährlich ist die neue Verjährungsfrist für Kunstraub-Delikte aber vor allem deshalb, weil sie die Bemühungen der Bundesbehörden und der deutschen Kulturinstitute um Rückgabe der Beutekunst auf geradezu fatale Weise untergräbt und unglaubwürdig macht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.10.2001)