Stefan Raab ist vom Münchner Amtsgericht wegen Beleidigung und eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz zu einer Geldstrafe von 150 000 Euro verurteilt worden.
( Quelle: Aachener Nachrichten vom 17.09.2005)
Das ganze beruht auf dem Kunsturhebergesetz von 1907.
( Quelle: FREITAG 1999)