Es handelt sich um besonders verwahrte, nummernmäßig erfaßte Bestände, deren Erträge ohne Trennung der Kupons von den Emittenten an die Sammelbank auf deren Erklärung hin gezahlt werden, damit sie die betreffenden Papiere verwahrt.
( Quelle: Fischer Boersenlexikon)
Wer seine Kupons im Wert von 1 000 Kronen (zirka 60 Mark) in der ersten Privatisierungswelle gut angelegt hat, ist zwar noch kein Millionär.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Die Kupon-Aktion, bei der es auf Kupons aus Zeitungen noch einmal Rabatte für bestimmte Artikel gab, hatte zwar zunächst für viel Verwirrung bei Verkäuferinnen und Kunden gesorgt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.02.2002)
Denn eine neue Richtlinie des Finanzministeriums zur Einlösung von Kupons gibt es nicht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.11.2002)