Dies bezog sich offenbar auf den Fall des ursprünglich mit Bleiberecht in Bremen wohnenden Türken Murat Kurnaz.
( Quelle: Sat1 vom 15.12.2005)
Kern des Verfahrens war die Frage, ob Murat Kurnaz einen Antrag auf Verlängerung seiner unbefristeten Aufenthaltserlaubnis hätte stellen müssen.
( Quelle: Sat1 vom 01.12.2005)
Für den als "Bremer Taliban" bekannt gewordenen Murat Kurnaz ist die Verhandlung vor dem Washingtoner Berufungsgericht ein Hoffnungsschimmer auf eine mögliche Freilassung.
( Quelle: Tagesspiegel vom 10.09.2005)
Bremens Innensenator Thomas Röwekamp bekräftigte am Montag, dass die Aufenthaltserlaubnis von Kurnaz wegen seiner mehr als sechsmonatigen Abwesenheit automatisch erloschen sei.
( Quelle: n-tv.de vom 15.03.2005)
Dies war Kurnaz jedoch nicht möglich, da er seit fast vier Jahren im US-Gefangenenlager Gunantamo einsitzt.
( Quelle: Tagesschau vom 01.12.2005)
Zugleich rückte der Fall des Bremers Murat Kurnaz stärker in den Blick, der seit vier Jahren ohne Anklage im US-Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba festgehalten wird.
( Quelle: Tagesspiegel vom 15.12.2005)
In Guantanamo sei Kurnaz ohne Grund drei Jahre lang inhaftiert und auch gefoltert worden, sagen die Anwälte des einzigen aus Deutschland stammenden Häftlings im berüchtigten US-Lager.
( Quelle: Tagesspiegel vom 16.03.2005)
Das Tribunal habe dies aber ignoriert und sich auf die Notiz verlassen, Kurnaz habe in Afghanistan gegen die USA kämpfen wollen.
( Quelle: Spiegel Online vom 29.03.2005)