Kurspflegevereinbarung

  1. Er meint, der Prospekt hätte weder die nach seiner Ansicht unzulässige Kurspflegevereinbarung noch die Absicht der Gesellschaft verschweigen dürfen, die geplante Börseneinführung in nicht bankbegleiteter Form vorzunehmen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)