Hintergrund: Bislang hatte die Kreisvolkshochschule stets eine allgemeine Gebühreneinführung mit dem Argument verhindert, daß die entsprechenden Kurse fast ausschließlich nur von Menschen genutzt würden, die die Kursusgebühr nicht aufbringen könnten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)