Für Empfänger von Arbeitslosengeld I, von Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld zahlt die Bundesagentur aus Vereinfachungsgründen eine Pauschale von 20 Millionen Euro pro Jahr an die Pflegeversicherung.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.09.2004)
Die Bundesanstalt für Arbeit wird bei Arbeitsausfällen in der Metallbranche infolge des bayerischen Streiks kein Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld zahlen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Altersübergangsgeld, Überbrückungsgeld sowie Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld werden zu 50 Prozent zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte herangezogen.
( Quelle: Welt 1997)