Überstunden müssen bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht berücksichtigt werden, auch dann nicht, wenn die Arbeitszeit regelmäßig über der tariflichen Arbeitszeit liegt (Bundessozialgericht, Az: 11 RAr 41/96).
( Quelle: BILD 1997)
Die Bundesanstalt für Arbeit hat die Zahlung des Kurzarbeitergeldes bis Ende des Jahres verlängert.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)