Ein Gesetz für mehr Verbraucherschutz bei Kurzwahldiensten wie Klingeltönen soll Anfang des Jahres ins Kabinett eingebracht werden.
( Quelle: Die Welt vom 03.01.2005)
Darüber hinaus muß der Preis von Kurzwahldiensten ohne Abo ab Kosten von einem Euro vor Vertragsabschluß angezeigt werden.
( Quelle: Die Welt vom 03.02.2005)